US CLOUD Act
Der lange Arm der US-Behörden
Der im März 2018 verabschiedete CLOUD Act verpflichtete alle Unternehmen mit Hauptsitz in den USA (u. a. Microsoft, Google, Apple, Amazon), Daten auf richterliche Anordnung hin herauszugeben – ganz gleich, wo auf der Welt sich das betreffende Rechenzentrum physisch befindet.
Warum „Server in Frankfurt“ bei US-Konzernen oft eine Illusion ist
Viele US-Konzerne werben damit, dass europäische Kundendaten in Frankfurt am Main oder Amsterdam lagern. Aus technischer Sicht stimmt das – aus juristischer Sicht schützt dieser Standort vor dem CLOUD Act jedoch nicht, da der Hauptsitz der Muttergesellschaft in den USA liegt.
⚠️ DSGVO-Konflikt
Die Datenherausgabe nach US-Recht steht oft im direkten Widerspruch zu den strengen Vertraulichkeitsregeln der europäischen DSGVO. Für absolute Sicherheit empfehlen sich europäische oder Schweizer Anbieter.
Mathias Diwo
Gründer von DigitalTipp.de und Fachautor für digitale Souveränität. Begleitet Familien und Privatanwender beim Aufbau abofreier, krisensicherer und privatsphärefreundlicher IT-Lösungen im eigenen Heimnetzwerk.